Unfall!
Was tun als Geschädigter?

Ratgeber für Tipps & Tricks

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"Was muss ich nach einem Autounfall als erstes machen?"

"Wie komme ich als Geschädigter an meinen Schadenersatz?"

"Wie gehe ich mit der gegnerischen Versicherung um?"

"Wann sollte ich einen Gutachter oder einen Verkehrsrechtsanwalt einschalten?"

Themenübersicht

Verfasser: René Marschall, Geschäftsführer
Veröffentlich am: 03.06.2025
Lesezeit: 5 Minuten

Das Wichtigste auf einen Blick

Ein Verkehrsunfall ist immer eine unangenehme Erfahrung, die nicht nur emotionale, sondern auch finanzielle und rechtliche Konsequenzen mit sich bringt. Als Unfallgeschädigter ist es entscheidend, gut informiert zu sein, um Deine Rechte zu wahren und die Schadenregulierung nach einem unverschuldeten Unfall effizient und erfolgreich zu gestalten. Wir geben Dir praxisnahe Tipps und umfassende Antworten, falls Du dich nach dem Unfall fragst: „Was muss ich tun als Geschädigter?“

Muss ich den Unfall als Geschädigter meiner Versicherung melden?

Jein. Verpflichtet bist Du dazu nicht. Aber es ist ratsam, den Unfall Deinem eigenen Versicherer zu melden, auch wenn Du nicht schuld bist. Dies dient nicht nur der Dokumentation, es ist auch hilfreich, falls der Unfallgegner den Unfall nicht bei seiner Haftpflichtversicherung meldet, den Crash abstreitet oder es zu Streitigkeiten kommt. Die Schadenmeldung sollte in der Regel innerhalb von 7 Tagen erfolgen – und während dieser Zeit solltest Du normalerweise auch schon von der Versicherung des Unfallgegners gehört haben.

In nur 4 Schritten
zu Deinem Geld & Recht

1.

Unfallstelle absichern:

Stelle sicher, dass Du und andere Beteiligte in Sicherheit sind.

2.

Beweise sichern:

Erstelle Fotos und Unfallskizze und notiere Kontaktdaten aller Beteiligten.

3.

Gutachter anrufen

Hole Dir eine Ersteinschätzung eines unabhängigen Kfz-Gutachters.

4.

Ansprüche geltend machen:

Der Gutachter übernimmt Schadensmeldung und Schadensregulierung.

Praktische Tipps

Drucke Dir unseren praktischen Unfallbericht am besten mehrfach aus und deponiere ihn im Handschuhfach. So bist Du für alle Fälle gewappnet.

Vermeide es, sofort nach dem Unfall Entscheidungen über Reparaturen oder Entschädigungen zu treffen – warte auf das Schadengutachten Deines Sachverständigen.

Informiere Dich über Deine Rechte bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung während der Reparaturzeit.

Schalte bei komplexen Fällen einen Verkehrsrechtsanwalt ein, insbesondere wenn Du das Gefühl hast, dass Deine Ansprüche nicht fair behandelt werden.

Dokumentiere alle Kommunikation mit der Versicherung schriftlich und bewahre Kopien auf.

Sind während des Lesens noch weitere Fragen aufgekommen? Dann nimm jetzt mit den Unfall-Konsorten Kontakt auf!

Typische Fehler am Unfallort

Schuldeingeständnis abgeben:
Unterschreibe nichts, was Deine Schuld bestätigt oder Haftungsübernahmen beinhaltet.

Unzureichende Beweissicherung:
Stelle sicher, dass Du alle relevanten Beweise sammelst – Fotos sind hier entscheidend.

Voreilige Reparaturen durchführen lassen:
Warte auf das Gutachten des Sachverständigen, um sicherzustellen, dass alle Schäden erfasst werden.

Dich unter Druck setzen lassen:
Lass Dich nicht drängen, sofort Entscheidungen zu treffen. Nimm Dir Zeit für die Beurteilung der Situation.

Häufige Fragen

Wenn Du der Geschädigte eines unverschuldeten Unfalls bist, muss die gegnerische Versicherung Dir Gutachterkosten bzw. Rechtsanwaltskosten erstatten, solange es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt (die Bagatellschadensgrenze wird von den meisten Gerichten bei etwa 750 bis 1.000 Euro gezogen).

Du hast als Unfallgeschädigter Anspruch auf den Ersatz der Reparaturkosten, einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung für die Reparaturdauer sowie bei Schäden jenseits der Bagatellschadensgrenze (750 bis 1.000 Euro) auch auf den Ersatz der Gutachterkosten bzw. Anwaltskosten. Auch der Wertverlust Deines Fahrzeugs muss ausgeglichen werden: Du hast Anspruch auf einen Ersatz für den sogenannten merkantilen Minderwert. Ebenso kannst Du eine Unkostenpauschale für Porto, Telefonate und Fahrtkosten geltend machen.

Ja, Du kannst Dir die Reparaturkosten auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Dieses Vorgehen nennt man Fiktive Abrechnung oder Abrechnung auf Gutachtenbasis.

Bei hohen Schäden oder Streitigkeiten mit der eintrittspflichtigen Versicherung (ein häufiges Streitthema sind beispielsweise die Verbringungskosten) solltest Du unbedingt einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt hinzuziehen. Ein Anwalt kann Dir helfen, Deine Ansprüche durchzusetzen und eine faire Schadensregulierung zu erreichen. Dein Gutachter kann Dir einen erfahrenen Anwalt empfehlen.

Bei einem Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert Deines Fahrzeugs abzüglich des Restwerts ausgezahlt. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Du für ein vergleichbares Fahrzeug auf dem Markt zahlen müsstest. Der Restwert wiederum ist der Betrag, den Dein Unfallfahrzeug bei einem Verkauf noch erbringen würde. All diese Werte werden in einem Sachverständigengutachten aufgelistet.

Das hängt davon ab, ob Du Geschädigter bist oder ein Selbstverschulden vorliegt. Bist Du das Unfallopfer, muss die Versicherung des Unfallverursachers Schadenersatz leisten. Bei Selbstverschulden tritt je nach Versicherungsvertrag Deine Kaskoversicherung ein. Bei einer Teilschuld wird das sogenannte Quotenvorrecht wichtig: Du darfst als Geschädigter vorrangig Deine Ansprüche geltend mache, bevor die gegnerische Versicherung ihre Ansprüche stellt.

Unterschätze den Schaden nach dem Unfall nicht!

Nur eine kleine Delle? Mag sein, doch es könnte sich auch etwas Größeres hinter dem Blechschaden verbergen. Viele Unfallschäden sind für Laien kaum zu erfassen und in Zeiten hoch technologisierter Fahrzeuge kann schon ein leichter Auffahrunfall Schäden an der Fahrzeugelektronik oder den Assistenzsystemen nach sich ziehen – und das kann ganz schön teuer werden.

Geh deshalb besser mit einem Unfallgutachten auf Nummer Sicher. Ein erfahrener Kfz-Gutachter gibt Dir bereits am Telefon eine Ersteinschätzung, ob ein Gutachten in Deinem Fall sinnvoll ist oder eher nicht.

Beispiele aus unserer Praxis:

Das gewisse Extra mit
den Unfall-Konsorten

Unfall:

Was tun als Geschädigter – Deine Rechte und Pflichten

Als Geschädigter eines Autounfalls hast Du zahlreiche Schadenersatzansprüche, die sichern sollen, dass Du möglichst wieder so gestellt wirst wie vor dem Unfall. Es gibt jedoch auch einige Pflichten, an die Du Dich halten musst.

Deine Rechte

Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss Dir alle unfallbedingten Kosten ersetzen, also auch die Kosten für die Reparatur des Unfallfahrzeugs. Du darfst für die Reparatur eine markengebundene Werkstatt wählen, auch wenn diese teurer ist als eine freie Werkstatt.

Bei Schäden über der Bagatellgrenze (rund 750 Euro) darfst Du einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen – auf Kosten der gegnerischen Versicherung.

Für die Reparaturzeit, in der Du Dein Auto nicht nutzen kannst, hast du Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung oder einen (angemessenen) Mietwagen.

Dein Fahrzeug ist nach einem Unfall weniger wert. Für diese merkantile Wertminderung muss Dir die gegnerische Haftpflicht eine Entschädigung zahlen.

Falls Du bei dem Zusammenstoß verletzt wurdest, hast Du möglicherweise Anspruch auf Schmerzensgeld. Unbedingt alle Arzttermine und -briefe dokumentieren! In manchen Fällen ist auch der Verdienstausfall zu ersetzen oder ein Haushaltsführungsschaden, wenn Du durch Deine Verletzungen nicht mehr in der Lage bist, Deinen Haushalt zu führen.

Deine
Pflichten

Du musst den entstandenen Schaden möglichst geringhalten und keine unnötigen Kosten verursachen. Ein Porsche als Ersatzwagen ist also tabu.

Du musst alle notwendigen Informationen zur Schadensaufklärung bereitstellen.

Wenn du noch mehr Infos zu deinen Rechten und Pflichten benötigst, dann ruf uns an oder schreib uns über Whatsapp! Wir helfen dir gerne weiter.

Verhalten an der Unfallstelle: So gehst du vor

Was ist Dir passiert?

Als unverschuldet Geschädigter steht Dir das Recht auf einen Gutachter Deiner Wahl zu. Die Kosten hierfür muss die gegnerische Versicherung übernehmen. Nutze dieses Recht, um Deine Interessen optimal zu wahren.

Informiere umgehend Deine Haftpflichtversicherung. Sie wird über die Notwendigkeit eines Gutachtens entscheiden. Beachte, dass Du in diesem Fall kein Recht auf freie Gutachterwahl hast.

In dieser Situation ist besonders wichtig, ein unabhängiges Unfallgutachten in Auftrag zu geben. Es kann den Unfallhergang rekonstruieren und zur Klärung der Schuldfrage beitragen. Bestehe auf einer neutralen Begutachtung, um Deine Position zu stärken.

Du hast jetzt direkt Redebedarf über deine aktuelle Lage? Dann nimm mit uns sofort Kontakt auf!

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Wir sind Dein kompetenter Partner in der gesamten Nordheide sowie im Bereich der Metropolregion Hamburg. Egal ob Lüneburg, Bremen oder Buchholz: Unser Team von erfahrenen Kfz-Sachverständigen steht Dir schnell zur Seite – für eine Schadensbeurteilung, ein Unfallgutachten oder eine professionelle Fahrzeugbewertung.

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Gebrauchtwagencheck:

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Die Unfall-Konsorten stehen für Expertise und Engagement im Bereich Kfz-Gutachten. Mit langjähriger Erfahrung setzen sich René Marschall und sein Sachverständigen-Team für Deine Interessen ein – schnell, transparent und zuverlässig!

Wir tun alles, um Dir eine faire Schadensregulierung zu ermöglichen und Dich in dieser schwierigen Situation bestmöglich zu unterstützen. Ruf am besten gleich an!

Kfz Gutachter Marschall