Kostenvoranschlag bei einem Unfall:

Wann ist er sinnvoll – und wann nicht?

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Nach einem Verkehrsunfall schnell in die Werkstatt,

einen Kostenvoranschlag erstellen lassen und eine fixe Reparatur?

Das ist in einigen Fällen keine gute Idee. Für Dich als Unfallgeschädigten ist die Frage nach einem Kostenvoranschlag oder einem umfassenden Unfallgutachten eine Entscheidung, die bares Geld bedeuten kann. Doch wann ist ein Kostenvoranschlag bei einem Unfall wirklich sinnvoll und wie bekommst Du all Deine Rechte als Geschädigter beim gegnerischen Versicherer durchgesetzt?

Ist ein Kostenvoranschlag nach dem Unfall die richtige Wahl?

Ein unverbindlicher Kostenvoranschlag kann in bestimmten Situationen zweckmäßig sein, insbesondere bei Bagatellschäden unterhalb der Bagatellgrenze von rund 750 Euro. Er bietet eine schnelle und kostengünstige Option, die grobe Schadenhöhe zu beziffern. Allerdings birgt er auch ein erhebliches Prognoserisiko, da er weniger detailliert ist als ein umfassendes Sachverständigengutachten und bei der Schadensermittlung keine wichtigen Schadenspositionen wie merkantile Wertminderung oder Nutzungsausfall berücksichtigt.

Gerade in Fällen, in denen die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist oder sich vielleicht sogar ein Rechtsstreit anbahnt, ist ein Unfallgutachten die bessere Wahl, denn es hat eine beweissichernde Funktion und kann – anders als ein Voranschlag der Werkstatt – laut Zivilprozessordnung auch vor Gericht eingesetzt werden. Lass Dir vor der Auftragserteilung am besten unabhängig beraten.

In nur 4 Schritten

zu Deinem Geld & Recht

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Schritt 1
Unfallschaden umfassend dokumentieren und detaillierten Unfallbericht erstellen
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Schritt 2
Sorgfältig abwägen: Kostenvoranschlag oder beweissicherndes Unfallgutachten?
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Schritt 3
Einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Schadenbegutachtung beauftragen
4
Schritt 4
Professionelle Schadensregulierung mit der Versicherung des Unfallverursachers

Vorab Fragen

Das Wichtigste auf einen Blick

Für einen Kostenvoranschlag
Praktische Tipps

Unfallopfer:

Wann ist ein Kostenvoranschlag nach einem Unfall sinnvoll?

Bei Schäden unter der Bagatellgrenze (meist 750 Euro) kann ein einfacher Kostenvoranschlag ausreichend sein.

Auch bei geringfügigen Schäden ist ein Kostenvoranschlag oft zweckmäßig, um die Schadenhöhe grob zu kalkulieren. Eine präzisere Alternative ist ein Kurzgutachten.

Bei größeren Schäden empfiehlt sich ein detailliertes Unfallgutachten zur exakten Beweissicherung. Es nennt eine präzise Schadenshöhe und erleichtert die Schadenregulierung, also die Abrechnung mit der Versicherung.

In diesem Fall ist ein Gutachten unerlässlich, um Wiederbeschaffungswert und Restwert korrekt zu ermitteln.

Manche Versicherer verlangen nach einem Autounfall einen Kostenvoranschlag. Am besten vor dem Reparaturauftrag abklären!

Bei Zweifeln solltest Du Dich von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen beraten lassen. Dies gilt vor allem dann, wenn Du Geschädigter eines Unfalls bist. Im telefonischen Erstgespräch wird ein Sachverständiger Dich noch vor Auftragserteilung unverbindlich beraten, welche Vorgehensweise in Deinem Fall sinnvoll ist. So gehst Du bei der Schadensabwicklung auf Nummer Sicher.

Häufige Fragen

Ein Kostenvoranschlag gibt eine unverbindliche Ersteinschätzung der Reparaturkosten, ist aber nicht so detailliert und präzise wie ein Sachverständigengutachten. Die tatsächliche Schadenssumme kann von dem kalkulierten Betrag abweichen, insbesondere wenn bei der Reparatur zusätzliche Schäden entdeckt werden.

Ein Kostenvoranschlag ist eine vereinfachte Schätzung der Reparaturkosten, die von einer Werkstatt erstellt wird. Ein Gutachten hingegen ist eine umfassende Schadensanalyse, die von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen durchgeführt wird. Das Gutachten berücksichtigt neben den Reparaturkosten auch Faktoren wie Minderwert, Ausfallzeit und mögliche Altschäden. Es ist beweissichernd und kann vor Gericht verwendet werden.

In der Regel kommt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Kosten des Kostenvoranschlags auf. Dies gilt, wenn Du unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurdest. Bei einem selbstverschuldeten Unfall oder einem Kaskoschaden musst Du die Kosten zunächst selbst tragen, kannst sie aber möglicherweise mit Deiner Versicherung verrechnen.

Ja, Du kannst auch nach einem Kostenvoranschlag noch ein Gutachten in Auftrag geben. Dies kann sinnvoll sein, wenn sich bei der Schadensaufnahme herausstellt, dass der veranschlagte Schaden umfangreicher ist als zunächst angenommen oder wenn Unstimmigkeiten mit der Versicherung auftreten. Allerdings solltest Du bedenken, dass die Kosten für das zusätzliche Haftpflichtgutachten möglicherweise nicht von der gegnerischen Versicherung übernommen werden, wenn der Kostenvoranschlag bereits ausreichend war.

Ein Kostenvoranschlag für einen Unfallschaden enthält in der Regel eine Auflistung der beschädigten Teile, die geschätzten Reparaturkosten inklusive Arbeitszeit und Materialkosten, sowie die Stundenverrechnungssätze der Werkstatt. Er kann auch Angaben zu eventuell notwendigen Lackierarbeiten enthalten. Im Gegensatz zu einem Kurzgutachten oder vollständigen Schadengutachten enthält er jedoch keine Informationen zu Minderwert, Ausfallzeit oder einer detaillierten Unfallanalyse.

Bei regelmäßiger Nutzung empfiehlt sich eine Aktualisierung alle 2-3 Jahre oder bei wesentlichen Veränderungen am Fahrzeug, wie beispielsweise größeren Reparaturen oder Umbauten. Auch vor einem geplanten Verkauf oder im Fall eines Versicherungswechsels ist ein Auto-Wertgutachten sinnvoll. Bei Oldtimern können sich Wert und Marktpreis schnell ändern, hier ist ein jährliches Gutachten angebracht.

Unterschätze den Unfallschaden nicht!

Vermeintlich kleine Kratzer können gravierende Folgen haben. Ein eingedellter Kotflügel kann auf ein verzogenes Fahrwerk hindeuten, und selbst ein leichter Auffahrunfall kann teure Fahrassistenzsysteme wie Rückfahrkameras beschädigen. Für Laien ist die Schadenshöhe oft schwer einzuschätzen. Vertraue daher auf die Expertise der Kfz-Sachverständigen der Unfall-Konsorten!

Beispiele aus unserer Praxis:

Das gewisse Extra mit
den Unfall Konsorten

Rechte & Pflichten:

Vermeide diese 6 Fehler als Geschädigter
1.

Voreiliges Schuldeingeständnis:

Gestehe niemals direkt die Schuld am Unfall ein und unterschreibe keinen Unfallbericht ohne vorherige Beratung durch einen Kfz-Sachverständigen!

2.

Überstürzte Reparatur:

Auch wenn Du Dein Fahrzeug schnellstmöglich wieder nutzen möchtest, kann eine vorschnelle Reparatur ohne vorheriges Haftpflichtgutachten zu erheblichen finanziellen Einbußen führen.

3.

Voreiliges Akzeptieren des Versicherungsangebots

Die Versicherung des Unfallverursachers wird stets versuchen, ihre Zahlungen zu minimieren. Lass Dich unbedingt beraten!

4.

Versäumen wichtiger Fristen:

Im hektischen Alltag können leicht Fristen übersehen werden. Ein professioneller Kfz-Gutachter behält alle relevanten Termine im Blick und übernimmt bei der Schadensabwicklung den lästigen Papierkram für Dich.

5.

Verzicht auf unabhängige Expertise:

Als erfahrenes Sachverständigenbüro sichern wir Beweise und gewährleisten eine reibungslose, faire Schadensregulierung.

6.

Verzicht auf Ansprüche:

Als Unfallgeschädigter hast Du nicht nur Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten, sondern auch auf Entschädigung für Nutzungsausfall und eine eventuelle merkantile Wertminderung Deines Fahrzeugs.

Ersteinschätzung gewünscht?

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Unsere Einsatzgebiete

Wir sind Dein kompetenter Partner in der gesamten Nordheide und im Bereich der Metropolregion Hamburg. Egal, wo Du eine professionelle Fahrzeugbewertung benötigst, ob in Lüneburg, Bremen oder Buchholz – wir sind schnell zur Stelle, wenn Du uns brauchst.

Weitere Leistungen

Unfallgutachten

Präzise Schadensermittlung für eine faire und schnelle Entschädigung

Kostenvoranschlag

Transparente und exakte Kalkulation der Reparaturkosten

Gebrauchtwagencheck:

Bewertung Deines Autos / Oldtimers vor einem Verkauf oder für die Versicherung

Über Uns

Service aus Leidenschaft und Überzeugung

Wir sind Dein kompetenter Partner in ganz Norddeutschland. Egal, wo Du einen Unfall hattest, ob in Hamburg, Bremen oder Buchholz – wir sind schnell vor Ort, wenn Du uns brauchst. Unfall in Bayern oder NRW? Kein Problem! Durch unser qualifiziertes und Netzwerk, sind wir bundesweit für Dich im Einsatz.