Kostenvoranschlag oder Gutachten:
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"Wie sichere ich meine Ansprüche am besten ab?"
"Wer trägt die Kosten für Kostenvoranschlag oder Gutachten?“
"Soll ich direkt in die Werkstatt fahren oder ist das unschlau?"
"Wie hoch ist der Schaden und mit welcher Ausfallzeit muss ich rechnen?"
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Verfasser: René Marschall, Geschäftsführer
Veröffentlich am: 13.06.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Nach einem Autounfall schießen einem viele Fragen durch den Kopf:
Wie schwer ist mein Fahrzeug beschädigt? Wie war das noch mit der Schadensabwicklung? Brauche ich dafür einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten? Die richtige Entscheidung kann viel Geld und Ärger ersparen. Hier findest Du schnell und übersichtlich alles Wichtige, um im Fall der Fälle die richtige Wahl treffen zu können.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Bagatellschadensgrenze liegt bei etwa 750 Euro.
- Oberhalb dieser Grenze hast Du als Geschädigter Anspruch auf die Erstattung aller unfallbedingter Kosten, also auch auf den Ersatz von Gutachterkosten.
- Ein Schadengutachten bietet mehr Sicherheit als ein Kostenvoranschlag und deckt weitere Schadenspositionen wie merkantilen Minderwert oder Nutzungsausfallentschädigung ab.
- Die Sachverständigenkosten trägt bei unverschuldeten Unfällen in der Regel die gegnerische Versicherung.
In nur 4 Schritten zu Deinem Geld & Recht
Schritt 1
Unfallstelle sichern und Schaden dokumentieren
Schritt 2
Kostenvoranschlag oder Gutachten?
Schritt 3
Unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen (bei Gutachten)
Schritt 4
Ansprüche geltend machen und Schadensregulierung einleiten
Den Schaden kann die Werkstatt
doch prüfen!
Vorsicht bei diesem Trugschluss! Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt listet zwar Reparaturkosten und Ersatzteilpreise auf, erfasst aber keine weiteren wichtigen Aspekte wie Wertminderung oder Nutzungsausfall. Ein Sachverständigengutachten hingegen liefert eine umfassende Schadensanalyse und hat beweissichernde Wirkung, es kann also vor Gericht als Beweismittel eingesetzt werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt:
- Beweissicherung ist nach einem Unfall das A und O: Mache eine Fotodokumentation und Notizen
- Hole bei Unsicherheit unbedingt eine kostenlose Ersteinschätzung ein
- Lass Dich als Geschädigter nicht von der Versicherung zu einem Kostenvoranschlag drängen
- Achte auf verbindliche Kostenvoranschläge, um das Prognoserisiko zu minimieren
- Nutze Dein Recht auf freie Werkstattwahl und einen unabhängigen Gutachter
Kostenvoranschlag oder Gutachten?
Es kommt drauf an!
Bagatellschaden:
Ein Kostenvoranschlag ist in der Regel ausreichend. Die Bagatellschadensgrenze liegt laut BGH bei etwa 750 Euro, einige Gerichte setzen sie sogar bei bis zu 1.000 Euro an. Ein Kostenvoranschlag ist bei geringen Schäden wirtschaftlicher und genügt meist für die Schadensregulierung.
Totalschaden:
Ein Schadensgutachten ist unerlässlich, um Wiederbeschaffungswert und Restwert präzise zu ermitteln. Ein Sachverständiger kann versteckte Schäden aufdecken und den Fahrzeugzustand vor dem Unfall berücksichtigen. Dies ist entscheidend für eine faire Entschädigung.
Schuld am Unfall:
Als Unfallverursacher genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag für die eigene Versicherung. Beachte jedoch, dass bei hohen Schäden die Versicherung eventuell ein Gutachten anfordern könnte.
Unklare Schuldfrage:
Unfallgeschädigter oder doch Teilschuld? Ein Kfz-Gutachten sichert Ansprüche besser ab, da es als Beweismittel vor Gericht dient. Es dokumentiert den Schaden umfassend und kann bei Streitigkeiten zur Klärung beitragen. Ein Gutachten berücksichtigt auch Faktoren wie Wertminderung und Nutzungsausfall.
Die Vor- und Nachteile im Überblick
Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag ist eine Aufstellung der voraussichtlichen Reparaturkosten, typischerweise erstellt von einer Werkstatt.
Vorteile:
- Schnelle Erstellung
- Kostengünstig (oft kostenlos bei Reparaturauftrag)
- Ausreichend für Bagatellschäden
Nachteile:
- Erfasst keine versteckten Schäden
- Berücksichtigt keine Wertminderung oder Nutzungsausfall
- Weniger Beweiskraft bei rechtlichen Auseinandersetzungen
Gutachten
Ein Unfallgutachten ist eine umfassende Schadensanalyse, durchgeführt von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen.
Vorteile:
- Detaillierte Erfassung aller Schäden, auch versteckter
- Berücksichtigung von Wertminderung und Nutzungsausfall
- Hohe Beweiskraft bei rechtlichen Streitigkeiten
- Stärkere Verhandlungsposition gegenüber Versicherern
Nachteile:
- Höhere Kosten
- Längere Erstellungsdauer
Entscheidend:
Die Bagatellschadensgrenze ist zentral bei der Entscheidung zwischen Kostenvoranschlag und Gutachten. Sie liegt laut Bundesgerichtshof bei etwa 750 Euro, wobei einige Gerichte sie mittlerweile auf bis zu 1.300 Euro angehoben haben.
- Oberhalb dieser Grenze besteht ein Anspruch auf ein Gutachten
- Die Grenze bezieht sich auf die Netto-Reparaturkosten
- Bei Unsicherheit über die Schadenshöhe ist ein Kurzgutachten eine sinnvolle Option
Häufige Fragen
Was kostet ein Kostenvoranschlag?
Die Kosten für einen Kostenvoranschlag belaufen sich in der Regel auf 10-15 Prozent der kalkulierten Reparaturkosten. Viele Werkstätten verrechnen diese Kosten bei Auftragserteilung mit den tatsächlichen Kosten der Reparatur. Es ist ratsam, dies vorab mit der Werkstatt zu klären. Bei unverschuldeten Unfällen übernimmt üblicherweise der Versicherer des Schadenverursachers die Kosten im Rahmen der Schadensregulierung.
Wer zahlt das Gutachten?
Bei unverschuldeten Unfällen trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten, sofern die Schadenhöhe oberhalb der Bagatellgrenze liegt (ca. 750 Euro). Wichtig: Lass Dir im Schadenfall keinen Gutachter vom gegnerischen Versicherer schicken, Du hast das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen.
Kann ich trotz Gutachten fiktiv abrechnen?
Ja, Du musst als Unfallgeschädigter Dein Fahrzeug nicht reparieren lassen und kannst stattdessen die Schadenssumme auf Gutachtenbasis, also fiktiv abrechnen. In diesem Fall erhältst Du von der eintrittspflichtigen Versicherung die im Gutachten festgestellten Reparaturkosten abzüglich der Mehrwertsteuer ausgezahlt. Zu beachten ist, dass bei fiktiver Abrechnung oft nur die Stundenverrechnungssätze einer günstigen Werkstatt angesetzt werden.
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Die Erstellung eines umfassenden Unfallgutachtens dauert in der Regel 3-5 Werktage. In dringenden Fällen und je nach Umfang des Fahrzeugschadens kann ein erfahrener Sachverständiger ein Gutachten auch innerhalb von 24-48 Stunden erstellen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Gutachten?
Ein Kostenvoranschlag ist eine einfache Auflistung der voraussichtlichen Reparaturkosten, meist erstellt von einer Werkstatt. Ein Gutachten hingegen ist eine umfassende Schadensanalyse durch einen unabhängigen Sachverständigen. Es beinhaltet neben den Reparaturkosten auch Aspekte wie Wertminderung, Nutzungsausfall und eine detaillierte Schadensursachenermittlung. Ein Gutachten kann zudem laut Zivilprozessordnung als Beweismittel dienen und bietet eine bessere Verhandlungsposition gegenüber der Versicherung.
Unterschätze die Schadenshöhe nicht!
Nur eine Delle im Kotflügel? Dahinter kann ein verzogenes Fahrwerk stecken. Und auch bei leichten Auffahrunfällen können teure Assistenzsysteme in Mitleidenschaft gezogen worden sein. Für Laien sind Bagatellschäden an Unfallfahrzeugen meist kaum einzuschätzen. Vertraue lieber auf die Expertise eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen.
Einige Beispiele aus der Praxis:
- VW Golf, Baujahr 2018: Frontschaden, 4.500€
- Mercedes C-Klasse, Baujahr 2020: Seitenschaden, 8.200€
- Opel Corsa, Baujahr 2016: Heckschaden, 3.100€
Das gewisse Extra mit
den Unfall-Konsorten
- Geballte, jahrelange Kfz-Erfahrung
- Mehr als 5.000 erstellte Gutachten
- Schnelle Vor-Ort-Termine, auch am Wochenende
- Faire und transparente Beratung
- Modernste Technik für präzise Schadensaufnahme
- Starkes Netzwerk aus Anwälten und Werkstätten
Rechte & Pflichten:
Du hast bei einem Haftpflichtschaden das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen
Die Schadenminderungspflicht verlangt angemessenes Handeln, es wäre also unschlau, Dir als Ersatzwagen einen Porsche zu mieten
Du kannst zwischen Reparatur und fiktiver Abrechnung wählen
Bei unverschuldeten Unfällen hast Du Anspruch auf ein Gutachten. Ausnahme: Die Schadenhöhe liegt unterhalb der Bagatellgrenze
Die Wahl der Reparaturwerkstatt steht Dir frei
Lass Dich nicht von der gegnerischen Versicherung unter Druck setzen und hole Dir professionelle Beratung
Erleichtert, dass Hilfe da ist?
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Weitere InformationenUnsere Einsatzgebiete
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Wir sind Dein kompetenter Partner in der gesamten Nordheide sowie im Bereich der Metropolregion Hamburg. Egal ob Lüneburg, Bremen oder Buchholz: Unser Team von erfahrenen Kfz-Sachverständigen steht Dir schnell zur Seite – für eine Schadensbeurteilung, ein Unfallgutachten oder eine professionelle Fahrzeugbewertung.
Kostenvoranschlag oder Gutachten:
Wann ist was sinvoll?
Unfallschaden:
Bei Unfallschäden mit einer Schadenshöhe von 750 Euro oder mehr ist ein ausführliches Gutachten dringend zu empfehlen. Ein Kfz-Sachverständiger kann alle Aspekte des Schadens detailliert erfassen, einschließlich versteckter Schäden, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Das Gutachten bietet Planungssicherheit, dient der Beweissicherung und ermöglicht es, bei der Schadenregulierung alle unfallbedingten Schadenersatzansprüche geltend zu machen, wie etwa eine Nutzungsausfallentschädigung und merkantile Wertminderung.
Hagelschaden:
Bei Hagelschäden ist ein Gutachten besonders wertvoll, da die Schäden oft unterschätzt werden. Ein erfahrener Gutachter kann mittels spezieller Techniken auch kleinste Dellen und Verformungen erkennen, die dem bloßen Auge verborgen bleiben. Dies ist wichtig, da Hagelschäden nicht nur oberflächlich sein können, sondern auch die Fahrzeugstruktur beeinträchtigen können.
Wildschaden:
Wildunfälle führen häufig zu komplexen Schäden, die über das Sichtbare hinausgehen. Ein Gutachten ist hier besonders wichtig, da es alle Folgeschäden aufdeckt, die leicht übersehen werden können, wie Schäden an der Fahrzeugstruktur, dem Fahrwerk oder elektronischen Komponenten. Eine professionelle Schadensaufnahme durch ein Gutachten stellt sicher, dass auch bei Wildschäden alle unfallbedingten Schäden erfasst und bei der Schadensregulierung berücksichtigt werden.
Bagatellschaden:
Bei Schäden, die unter der Bagatellgrenze von etwa 750 Euro liegen, ist in der Regel ein Kostenvoranschlag ausreichend. Diese Grenze wurde vom Bundesgerichtshof festgelegt, wobei einige Gerichte sie mittlerweile auf 1.000 Euro und mehr angehoben haben. Bei solchen geringfügigen Schäden übernimmt die Versicherung üblicherweise nicht die Kosten für ein vollständiges Gutachten. Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt mit einer groben Kalkulation der Reparaturkosten reicht hier meist für die Regulierung aus. In Zweifelsfällen kann ein Kurzgutachten eine gute Alternative sein, um sicherzustellen, dass keine versteckten Schäden übersehen werden
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