Kostenvoranschlag oder Gutachten:

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"Wie sichere ich meine Ansprüche am besten ab?"

"Wer trägt die Kosten für Kostenvoranschlag oder Gutachten?“

"Soll ich direkt in die Werkstatt fahren oder ist das unschlau?"

"Wie hoch ist der Schaden und mit welcher Ausfallzeit muss ich rechnen?"

Themenübersicht

Verfasser: René Marschall, Geschäftsführer
Veröffentlich am: 13.06.2025
Lesezeit: 4 Minuten

Nach einem Autounfall schießen einem viele Fragen durch den Kopf:

Wie schwer ist mein Fahrzeug beschädigt? Wie war das noch mit der Schadensabwicklung? Brauche ich dafür einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten? Die richtige Entscheidung kann viel Geld und Ärger ersparen. Hier findest Du schnell und übersichtlich alles Wichtige, um im Fall der Fälle die richtige Wahl treffen zu können.

Das Wichtigste auf einen Blick​

In nur 4 Schritten zu Deinem Geld & Recht

1.

Schritt 1

Unfallstelle sichern und Schaden dokumentieren

2.

Schritt 2

Kostenvoranschlag oder Gutachten?

3.

Schritt 3

Unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen (bei Gutachten)

4.

Schritt 4

Ansprüche geltend machen und Schadensregulierung einleiten

Den Schaden kann die Werkstatt
doch prüfen!

Vorsicht bei diesem Trugschluss! Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt listet zwar Reparaturkosten und Ersatzteilpreise auf, erfasst aber keine weiteren wichtigen Aspekte wie Wertminderung oder Nutzungsausfall. Ein Sachverständigengutachten hingegen liefert eine umfassende Schadensanalyse und hat beweissichernde Wirkung, es kann also vor Gericht als Beweismittel eingesetzt werden.

Drucke Dir unseren praktischen Unfallbericht am besten mehrfach aus und deponiere ihn im Handschuhfach. So bist Du für alle Fälle gewappnet.
Praktische Tipps

Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Es kommt drauf an!

 Ein Kostenvoranschlag ist in der Regel ausreichend. Die Bagatellschadensgrenze liegt laut BGH bei etwa 750 Euro, einige Gerichte setzen sie sogar bei bis zu 1.000 Euro an. Ein Kostenvoranschlag ist bei geringen Schäden wirtschaftlicher und genügt meist für die Schadensregulierung.

Ein Schadensgutachten ist unerlässlich, um Wiederbeschaffungswert und Restwert präzise zu ermitteln. Ein Sachverständiger kann versteckte Schäden aufdecken und den Fahrzeugzustand vor dem Unfall berücksichtigen. Dies ist entscheidend für eine faire Entschädigung.

Als Unfallverursacher genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag für die eigene Versicherung. Beachte jedoch, dass bei hohen Schäden die Versicherung eventuell ein Gutachten anfordern könnte.

Unfallgeschädigter oder doch Teilschuld? Ein Kfz-Gutachten sichert Ansprüche besser ab, da es als Beweismittel vor Gericht dient. Es dokumentiert den Schaden umfassend und kann bei Streitigkeiten zur Klärung beitragen. Ein Gutachten berücksichtigt auch Faktoren wie Wertminderung und Nutzungsausfall.

Die Vor- und Nachteile im Überblick

Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag ist eine Aufstellung der voraussichtlichen Reparaturkosten, typischerweise erstellt von einer Werkstatt.

Vorteile:

Nachteile:

Gutachten

Ein Unfallgutachten ist eine umfassende Schadensanalyse, durchgeführt von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen.

Vorteile:

Nachteile:

Entscheidend:

Die Bagatellschadengrenze

Die Bagatellschadensgrenze ist zentral bei der Entscheidung zwischen Kostenvoranschlag und Gutachten. Sie liegt laut Bundesgerichtshof bei etwa 750 Euro, wobei einige Gerichte sie mittlerweile auf bis zu 1.300 Euro angehoben haben.

Häufige Fragen

Die Kosten für einen Kostenvoranschlag belaufen sich in der Regel auf 10-15 Prozent der kalkulierten Reparaturkosten. Viele Werkstätten verrechnen diese Kosten bei Auftragserteilung mit den tatsächlichen Kosten der Reparatur. Es ist ratsam, dies vorab mit der Werkstatt zu klären. Bei unverschuldeten Unfällen übernimmt üblicherweise der Versicherer des Schadenverursachers die Kosten im Rahmen der Schadensregulierung.

Bei unverschuldeten Unfällen trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten, sofern die Schadenhöhe oberhalb der Bagatellgrenze liegt (ca. 750 Euro). Wichtig: Lass Dir im Schadenfall keinen Gutachter vom gegnerischen Versicherer schicken, Du hast das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen.

Ja, Du musst als Unfallgeschädigter Dein Fahrzeug nicht reparieren lassen und kannst stattdessen die Schadenssumme auf Gutachtenbasis, also fiktiv abrechnen. In diesem Fall erhältst Du von der eintrittspflichtigen Versicherung die im Gutachten festgestellten Reparaturkosten abzüglich der Mehrwertsteuer ausgezahlt. Zu beachten ist, dass bei fiktiver Abrechnung oft nur die Stundenverrechnungssätze einer günstigen Werkstatt angesetzt werden.

Die Erstellung eines umfassenden Unfallgutachtens dauert in der Regel 3-5 Werktage. In dringenden Fällen und je nach Umfang des Fahrzeugschadens kann ein erfahrener Sachverständiger ein Gutachten auch innerhalb von 24-48 Stunden erstellen.

Ein Kostenvoranschlag ist eine einfache Auflistung der voraussichtlichen Reparaturkosten, meist erstellt von einer Werkstatt. Ein Gutachten hingegen ist eine umfassende Schadensanalyse durch einen unabhängigen Sachverständigen. Es beinhaltet neben den Reparaturkosten auch Aspekte wie Wertminderung, Nutzungsausfall und eine detaillierte Schadensursachenermittlung. Ein Gutachten kann zudem laut Zivilprozessordnung als Beweismittel dienen und bietet eine bessere Verhandlungsposition gegenüber der Versicherung.

Unterschätze die Schadenshöhe nicht!

Nur eine Delle im Kotflügel? Dahinter kann ein verzogenes Fahrwerk stecken. Und auch bei leichten Auffahrunfällen können teure Assistenzsysteme in Mitleidenschaft gezogen worden sein. Für Laien sind Bagatellschäden an Unfallfahrzeugen meist kaum einzuschätzen. Vertraue lieber auf die Expertise eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen.

Einige Beispiele aus der Praxis:

Das gewisse Extra mit
den Unfall-Konsorten

Rechte & Pflichten:

6 Hinweise für Geschädigte
1.

Du hast bei einem Haftpflichtschaden das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen

2.

Die Schadenminderungspflicht verlangt angemessenes Handeln, es wäre also unschlau, Dir als Ersatzwagen einen Porsche zu mieten

3.

Du kannst zwischen Reparatur und fiktiver Abrechnung wählen

4.

Bei unverschuldeten Unfällen hast Du Anspruch auf ein Gutachten. Ausnahme: Die Schadenhöhe liegt unterhalb der Bagatellgrenze

5.

Die Wahl der Reparaturwerkstatt steht Dir frei

6.

Lass Dich nicht von der gegnerischen Versicherung unter Druck setzen und hole Dir professionelle Beratung

Erleichtert, dass Hilfe da ist?

Ersteinschätzung gewünscht?

Jetzt Foto vom Schaden senden und unverbindlich beraten lassen!

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Weitere Informationen

Unsere Einsatzgebiete

Im Norden zuhause, bundesweit für Dich da

Wir sind Dein kompetenter Partner in der gesamten Nordheide sowie im Bereich der Metropolregion Hamburg. Egal ob Lüneburg, Bremen oder Buchholz: Unser Team von erfahrenen Kfz-Sachverständigen steht Dir schnell zur Seite – für eine Schadensbeurteilung, ein Unfallgutachten oder eine professionelle Fahrzeugbewertung.

Unsere Leistungen

Unfallgutachten

Präzise Schadensermittlung für eine faire und schnelle Entschädigung

Kostenvoranschlag

Transparente und exakte Kalkulation der Reparaturkosten

Gebrauchtwagencheck:

Bewertung Deines Autos / Oldtimers vor einem Verkauf oder für die Versicherung

Kostenvoranschlag oder Gutachten:

Wann ist was sinvoll?

Bei Unfallschäden mit einer Schadenshöhe von 750 Euro oder mehr ist ein ausführliches Gutachten dringend zu empfehlen. Ein Kfz-Sachverständiger kann alle Aspekte des Schadens detailliert erfassen, einschließlich versteckter Schäden, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Das Gutachten bietet Planungssicherheit, dient der Beweissicherung und ermöglicht es, bei der Schadenregulierung alle unfallbedingten Schadenersatzansprüche geltend zu machen, wie etwa eine Nutzungsausfallentschädigung und merkantile Wertminderung.

Bei Hagelschäden ist ein Gutachten besonders wertvoll, da die Schäden oft unterschätzt werden. Ein erfahrener Gutachter kann mittels spezieller Techniken auch kleinste Dellen und Verformungen erkennen, die dem bloßen Auge verborgen bleiben. Dies ist wichtig, da Hagelschäden nicht nur oberflächlich sein können, sondern auch die Fahrzeugstruktur beeinträchtigen können.

Wildunfälle führen häufig zu komplexen Schäden, die über das Sichtbare hinausgehen. Ein Gutachten ist hier besonders wichtig, da es alle Folgeschäden aufdeckt, die leicht übersehen werden können, wie Schäden an der Fahrzeugstruktur, dem Fahrwerk oder elektronischen Komponenten. Eine professionelle Schadensaufnahme durch ein Gutachten stellt sicher, dass auch bei Wildschäden alle unfallbedingten Schäden erfasst und bei der Schadensregulierung berücksichtigt werden.

Bei Schäden, die unter der Bagatellgrenze von etwa 750 Euro liegen, ist in der Regel ein Kostenvoranschlag ausreichend. Diese Grenze wurde vom Bundesgerichtshof festgelegt, wobei einige Gerichte sie mittlerweile auf 1.000 Euro und mehr angehoben haben. Bei solchen geringfügigen Schäden übernimmt die Versicherung üblicherweise nicht die Kosten für ein vollständiges Gutachten. Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt mit einer groben Kalkulation der Reparaturkosten reicht hier meist für die Regulierung aus. In Zweifelsfällen kann ein Kurzgutachten eine gute Alternative sein, um sicherzustellen, dass keine versteckten Schäden übersehen werden

Sind während des Lesens noch weitere Fragen aufgekommen? Dann nimm jetzt mit den Unfall-Konsorten Kontakt auf!

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Die Unfall-Konsorten – das sind René Marschall und sein erfahrenes Team aus Kfz-Sachverständigen. Wir haben langjährige Erfahrung als Fahrzeugbewerter und stehen Dir mit unserer Gutachter-Expertise jederzeit zur Seite.

Kfz Gutachter Marschall